Jobsuche nach dem Universitätsabschluss
Eines, das unter das angegebene Aktivitätsvisum fällt„Wenn internationale Studierende, die an japanischen Universitäten ihren Abschluss gemacht haben, auf der Suche nach einem Job sind“Da ist etwas genannt.
Hierbei handelt es sich um einen Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsdauer: 6 Monate), den internationale Studierende mit Hochschulabschluss etc. beantragen können, wenn sie nach dem Abschluss weiter auf Jobsuche gehen möchten.
Da es sich um ein spezielles Visum für Absolventen einer japanischen Schule handelt, besteht kein Antrag auf eine Berechtigungsbescheinigung.
Eine Aufenthaltsverlängerung können Sie nur einmal beantragen, die Aufenthaltsdauer beträgt jedoch maximal ein Jahr.
Voraussetzungen für ein bestimmtes Aktivitätsvisum
- ● Fortsetzung der Jobsuche für Universitätsstudenten
- Im Aufenthaltsstatus „Student“ Universität auf Japans Schule Bildungsgesetz mit einem Ausländer zu bleiben, die von abgeschlossen hat (Junior College, einschließlich Graduiertenschule) (jedoch eine andere Abteilung Studenten, Wirtschaftsprüfer, Forschungsstudenten, nicht einschließlich der Forschung Studenten), und diejenigen, die in Japan zum Zweck bleiben wollen die Durchführung der Arbeit Aktivitäten von vor dem abschluss macht weiter (und das gilt auch für Ausländer, die aus einer Berufsschule absolviert haben)
- ● Fortsetzung der Jobsuche für Berufsschüler
- Aufenthaltsberechtigung Erlangte den Titel eines Spezialisten in der Sonderschule für berufliche Bildung nach dem School Education Act von Japan, der bei "College Student" ansässig ist, und es ist ein Ausländer, der diese Berufsschule absolviert hat, und die Jobsuche wurde seitdem fortgesetzt Unter denjenigen, die sich für Zwecke der Durchführung in Japan aufhalten möchten, beziehen sich die im Spezialkurs erworbenen Inhalte auf eine Tätigkeit, die unter den Status des Aufenthaltsstatus in Bezug auf die Beschäftigung fällt, beispielsweise "Technologie, humanistisches Wissen, internationale Tätigkeiten". Eine, die als anerkannt wird
- ● Fortgesetzte Jobsuche für internationale Studierende an japanischsprachigen Bildungseinrichtungen (nur ausländische Hochschulabsolventen)
- Ausländische Staatsangehörige, die einen Abschluss an einer japanischen Sprachausbildungseinrichtung in Japan gemacht haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um nach Abschluss oder Abschluss einer ausländischen Universität oder Graduiertenschule und vor Abschluss der japanischen Sprachausbildungseinrichtung den Aufenthaltsstatus „Student“ zu behalten in Japan bleiben möchten, um die Jobsuche fortzusetzen
Fluss der anwendung
- 1. Bereiten Sie Bewerbungsunterlagen und andere notwendige Unterlagen vor.
- 1 Bewerbungsunterlagen und beigefügte Unterlagen
- 2 Fotos (vertikal XNUM X cm × horizontal X NUM X cm) X NUM X Blätter
※ Kein Hut, klarer Hintergrund, klare Aufnahme von vorne innerhalb von XNUM Monaten vor der Anwendung.
※ Bitte geben Sie den Namen des Bewerbers auf der Rückseite des Fotos an und fügen Sie ihn der Foto-Spalte des Bewerbungsformulars bei. - 3 Sonstiges
- ・ Reisepass und Aufenthaltskarte anzeigen
- ・ Postkarte (Adresse / Name schreiben)
- 2. Bewerben Sie sich bei der Einwanderungsbehörde
- Senden Sie die oben genannten Dokumente.
- 3. Benachrichtigung über die Ergebnisse
- Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Ergebnisse in dem Umschlag oder der Postkarte, den Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung der Ausländerbehörde überreicht haben.
- 4. Verfahren bei der Einwanderungsbehörde
- Gehen Sie zum Einwanderungsbüro, kaufen Sie einen Steuermarke und unterschreiben Sie die Quittung.
Angehängte Dokumente für die Bewerbung erforderlich
[Im Falle eines Antrags auf Änderung des Aufenthaltsstatus]
- ■ Für Studierende, die weiterhin auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind
- 1. Gegebenenfalls Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller in der Lage ist, alle Kosten während seines Aufenthalts in Japan zu bezahlen.
- 2. Eine Kopie eines Diploms (Kopie) oder Abschlusszeugnisses der Universität, an der Sie bis vor kurzem immatrikuliert waren.
- 3. 1 Empfehlungsschreiben für die weitere Jobsuche von der Universität, die Sie zuvor besucht haben
- 4. Dokumente, die belegen, dass Sie weiterhin auf Jobsuche sind
- ■ Für die weitere Jobsuche von Berufsschülern
- 1. Gegebenenfalls Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller in der Lage ist, alle Kosten während seines Aufenthalts in Japan zu bezahlen.
- 2. Eine Bescheinigung über den Facharzttitel, ausgestellt von der Berufsschule, an der der Bewerber zuvor eingeschrieben war.
- 3. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses (Kopie) oder Abschlusszeugnisses der Berufsschule, an der Sie zuletzt eingeschrieben waren, und eine Kopie Ihres Zeugnisses.
- 4. Ein Empfehlungsschreiben für die weitere Jobsuche von der Berufsschule, an der Sie bis vor Kurzem eingeschrieben waren.
- 5. Dokumente, die belegen, dass Sie weiterhin auf Jobsuche sind
- 6. 1 Dokument, das die Einzelheiten der im Fachkurs erworbenen Inhalte klärt
- ■ Fortsetzung der Jobsuche für internationale Studierende an japanischsprachigen Bildungseinrichtungen (nur ausländische Hochschulabsolventen)
- 1. Gegebenenfalls Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller in der Lage ist, alle Kosten während seines Aufenthalts in Japan zu bezahlen.
- 2. 1 Kopie des Abschlusszeugnisses (Kopie) oder des Abschlusszeugnisses der japanischen Bildungseinrichtung, an der Sie bis vor Kurzem eingeschrieben waren.
- 3. Eine Teilnahmebescheinigung, ausgestellt von der japanischsprachigen Bildungseinrichtung, an der der Bewerber zuvor eingeschrieben war.
- 4. Dokumente, aus denen hervorgeht, dass Sie an einer Universität oder Graduiertenschule im Ausland Ihren Abschluss (oder Abschluss) gemacht und einen Bachelor-Abschluss oder höher erworben haben (eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses oder Ihres Abschlusses (oder Abschlusses) an einer Universität oder Graduiertenschule im Ausland). 1 Zertifikat
- 5. Ein Empfehlungsschreiben bezüglich der weiteren Jobsuche von der japanischen Bildungseinrichtung, an der Sie zuvor eingeschrieben waren.
- 6. Dokumente, die belegen, dass Sie weiterhin auf Jobsuche sind
- 7. 1 Bestätigungsschreiben, dass Sie regelmäßig Gespräche mit der japanischen Sprachausbildungseinrichtung führen werden, an der Sie zuvor eingeschrieben waren, und dass Sie Informationen zur Jobsuche erhalten.
- 8. 1 Dokument, das bestätigt, dass die japanische Bildungseinrichtung, an der Sie zuvor eingeschrieben waren, bestimmte Anforderungen erfüllt
[Im Falle eines Antrags auf Erlaubnis zur Verlängerung des Aufenthalts]
- ■ Für Studierende, die weiterhin auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind
- 1. Gegebenenfalls Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller in der Lage ist, alle Kosten während seines Aufenthalts in Japan zu bezahlen.
- 2. 1 Empfehlungsschreiben für die weitere Jobsuche von der Universität, die Sie zuvor besucht haben
- 3. Dokumente, die belegen, dass Sie weiterhin auf Jobsuche sind
- ■ Für die weitere Jobsuche von Berufsschülern
- 1. Gegebenenfalls Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller in der Lage ist, alle Kosten während seines Aufenthalts in Japan zu bezahlen.
- 2. Ein Empfehlungsschreiben für die weitere Jobsuche von der Berufsschule, an der Sie bis vor Kurzem eingeschrieben waren.
- 3. Dokumente, die belegen, dass Sie weiterhin auf Jobsuche sind
- ■ Fortsetzung der Jobsuche für internationale Studierende an japanischsprachigen Bildungseinrichtungen (nur ausländische Hochschulabsolventen)
- 1. Gegebenenfalls Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller in der Lage ist, alle Kosten während seines Aufenthalts in Japan zu bezahlen.
- 2. Ein Empfehlungsschreiben bezüglich der weiteren Jobsuche von der japanischen Bildungseinrichtung, an der Sie zuvor eingeschrieben waren.
- 3. Dokumente, die belegen, dass Sie weiterhin auf Jobsuche sind
- 4. 1 Bestätigungsschreiben, dass Sie regelmäßig Gespräche mit der japanischen Sprachausbildungseinrichtung führen werden, an der Sie zuvor eingeschrieben waren, und dass Sie Informationen zur Jobsuche erhalten.
- 5. 1 Dokument, das bestätigt, dass die japanische Bildungseinrichtung, an der Sie zuvor eingeschrieben waren, bestimmte Anforderungen erfüllt
Vorsichtsmaßnahmen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- 1: Alle in Japan ausgestellten Zertifikate müssen innerhalb von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingereicht werden.
- 2 Wenn die eingereichten Dokumente in einer Fremdsprache verfasst sind, fügen Sie bitte eine Übersetzung bei.