Was ist ein Berichtsvisum?
Medienvisa sind Visa für Berichterstattung und andere Medienaktivitäten, die im Rahmen eines Vertrags mit einer ausländischen Medienorganisation durchgeführt werden.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Pressevisums
- "Ausländische Nachrichtenmedien" bezieht sich auf eine Organisation, die Nachrichten abdeckt, wie z. B. eine Zeitungsfirma, eine Nachrichtenagentur, eine Rundfunkstation, eine Nachrichtenfilmfirma usw. mit Hauptsitz im Ausland.
- "Vertrag" umfasst neben Beschäftigung, Delegierung, Inbetriebnahme, Inbetriebnahme usw. Es muss jedoch mit bestimmten Institutionen fortlaufend sein.
- Die "Abdeckung" von "Berichterstattung und anderen Berichterstattungsaktivitäten" ist ein Beispiel und wird zusätzlich zur Berichterstattung zur breiten Verbreitung von gesellschaftlichen Ereignissen, allen Dreharbeiten, Bearbeitungen, Sendungen usw., die für die Berichterstellung erforderlich sind, durchgeführt. Beinhaltet Aktivitäten.
Auch wenn es sich bei diesen Personen um die Tätigkeit handelt, handelt es sich jedoch nicht um die Tätigkeit, die die Nachrichten betrifft, beispielsweise ist die Tätigkeit, die die Produktion des Unterhaltungsprogramms des Fernsehers betrifft, nicht enthalten.
Hinweise zur Beantragung eines Berichtsvisums
Um ein Newsletter-Visum zu erhalten, ist es schwierig, ein Visum zu erhalten, ohne schriftlich ausreichend nachzuweisen, dass Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Ausländer mit Wohnsitz in Japan müssen bei der Beantragung verschiedener Visa für die Einwanderungskontrolle grundsätzlich Dokumente wie einen Antrag beim Regional Immigration Bureau (Einwanderungsamt, Zweigstelle, Zweigstelle usw.) einreichen. Hm.
Sie können ein Pressevisum für 3 Jahre oder 1 Jahr erhalten.
Fluss der anwendung
- 1. Bereiten Sie Bewerbungsunterlagen und andere notwendige Unterlagen vor.
- 1 Bewerbungsunterlagen und beigefügte Unterlagen
- 2 Fotos (vertikal XNUM X cm × horizontal X NUM X cm) X NUM X Blätter
※ Kein Hut, klarer Hintergrund, klare Aufnahme von vorne innerhalb von XNUM Monaten vor der Anwendung.
※ Bitte geben Sie den Namen des Bewerbers auf der Rückseite des Fotos an und fügen Sie ihn der Foto-Spalte des Bewerbungsformulars bei. - 3 Sonstiges
- [Im Falle einer Bescheinigung über die Zulassung zum Aufenthaltstitel]
- ・ Ein Rückumschlag (Umschlag in Einheitsgröße mit einem Stempel für 392 Yen (für einfache Einschreiben), an den die Adresse eindeutig angegeben ist)
- [Bei Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus und Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer]
- ・ Reisepass und Aufenthaltskarte anzeigen
- ・ Postkarte (Adresse / Name schreiben)
- 2. Bewerben Sie sich bei der Einwanderungsbehörde
- Senden Sie die oben genannten Dokumente.
- 3. Benachrichtigung über die Ergebnisse
- Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Ergebnisse in dem Umschlag oder der Postkarte, den Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung der Ausländerbehörde überreicht haben.
- 4. Verfahren bei der Einwanderungsbehörde
- [Im Falle einer Bescheinigung über die Zulassung zum Aufenthaltstitel]
- Es ist nicht nötig.
- [Bei Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus und Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer]
- Gehen Sie zum Einwanderungsbüro, kaufen Sie einen Steuermarke und unterschreiben Sie die Quittung.
Medienvisum-Kategorie
Es gibt zwei Kategorien von Pressevisa. Die Art der angehängten Dokumente bei der Bewerbung ist je nach Kategorie unterschiedlich.
- "Kategorie 1"
- Diejenigen, die eine ausländische Presseregistrierungsbescheinigung haben, die von einem Sprecher des Außenministeriums ausgestellt wurde
- "Kategorie 2"
- Diejenigen, die nicht in Kategorie 1 fallen
Angehängte Dokumente für die Bewerbung erforderlich
[Im Falle einer Bescheinigung über die Zulassung zum Aufenthaltstitel]
"Kategorie 1"
- 1. Ein Dokument, das bescheinigt, dass die ausländische Medienorganisation, die den Antragsteller beschäftigt, Mitarbeiter beschäftigt, denen von einem Sprecher des Außenministeriums eine ausländische Presseregistrierungskarte ausgestellt wurde.
"Kategorie 2"
- 1. Dokumente zum Nachweis von Inhalt, Zeitraum, Status und Vergütung der Tätigkeit (eines von ① bis ③)
- 1 Bei einer ausländischen Medienorganisation beschäftigt
- ・ Eine Kopie des Versandschreibens einer ausländischen Agentur
- ・ Kopien von Verträgen mit ausländischen Medien
- ・ Arbeitsbescheinigung bei einer ausländischen Nachrichtenagentur
- 2 Bei einer ausländischen Medienorganisation in Japan beschäftigt
- ・ Dokument, in dem die Arbeitsbedingungen festgelegt sind, die den Arbeitnehmern gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Arbeitsnormengesetzes und Artikel 5 der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes zu liefern sind.
- 3 Als Freelancer auf der Grundlage eines Vertrags mit einer ausländischen Presse
- ・ Kopien von Verträgen usw. mit ausländischen Nachrichtenmedien 1 Kopie des Materials, in dem ausländische Nachrichtenmedien aufgeführt sind (Name des Vertreters, Geschichte, Organisation, Einrichtung, Anzahl der Mitarbeiter, Berichterstattung in den Medien usw.)
[Im Falle eines Antrags auf Änderung des Aufenthaltsstatus]
"Kategorie 1"
- 1. Ein Dokument, das bescheinigt, dass die ausländische Medienorganisation, die den Antragsteller beschäftigt, Mitarbeiter beschäftigt, denen von einem Sprecher des Außenministeriums eine ausländische Presseregistrierungskarte ausgestellt wurde.
"Kategorie 2"
- 1. Dokumente zum Nachweis von Inhalt, Zeitraum, Status und Vergütung der Tätigkeit (eines von ① bis ③)
- 1 Bei einer ausländischen Medienorganisation beschäftigt
- ・ Eine Kopie des Versandschreibens einer ausländischen Agentur
- ・ Kopien von Verträgen mit ausländischen Medien
- ・ Arbeitsbescheinigung bei einer ausländischen Nachrichtenagentur
- 2 Bei einer ausländischen Medienorganisation in Japan beschäftigt
- ・ Dokument, in dem die Arbeitsbedingungen festgelegt sind, die den Arbeitnehmern gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Arbeitsnormengesetzes und Artikel 5 der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes zu liefern sind.
- 3 Als Freelancer auf der Grundlage eines Vertrags mit einer ausländischen Presse
- ・ Kopien von Verträgen usw. mit ausländischen Nachrichtenmedien 1 Kopie des Materials, in dem ausländische Nachrichtenmedien aufgeführt sind (Name des Vertreters, Geschichte, Organisation, Einrichtung, Anzahl der Mitarbeiter, Berichterstattung in den Medien usw.)
[Im Falle eines Antrags auf Erlaubnis zur Verlängerung des Aufenthalts]
"Kategorie 1"
- 1. 1 Kopie der vom Sprecher des Außenministeriums ausgestellten ausländischen Presseregistrierungskarte
"Kategorie 2"
- 1. Dokument, das die Einzelheiten der Tätigkeit des Antragstellers klärt (eines von ① bis ③)
- 1 Kopie eines Versandbriefes einer ausländischen Medienorganisation
- 2 Kopie des Vertrages mit ausländischen Medien
- ③Bescheinigung über eine Beschäftigung, die von einer ausländischen Nachrichtenagentur erstellt wurde (beschränkt auf diejenigen, die den Namen, den Standort und die Telefonnummer der Institution angeben, der Sie angehören) Eine mit aufgeführtem Einkommens- und Steuerzahlungsstatus)
Vorsichtsmaßnahmen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- 1: Alle in Japan ausgestellten Zertifikate müssen innerhalb von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingereicht werden.
- 2 Wenn die eingereichten Dokumente in einer Fremdsprache verfasst sind, fügen Sie bitte eine Übersetzung bei.