Wenn in Japan eine Person stirbt, erfolgt die Erbschaft und das Vermögen des Verstorbenen (Verstorbenen) wird an den Ehegatten, die Kinder usw. des Verstorbenen vererbt.
で は,Erbschaft, wenn ein in Japan eingebürgerter ehemaliger Ausländer stirbtWas wird passieren? Ein Verwaltungsschreiber wird leicht verständliche Erklärungen liefern.
Was tun, wenn es zu einer Erbschaft kommt?
▼Welches Recht gilt, Ihr Heimatland oder Japan?
Kommt zunächst bei einer Erbschaft, bei der ein in Japan eingebürgerter ehemaliger Ausländer zum Erblasser wird, das Recht des Landes der ursprünglichen Staatsangehörigkeit oder das Recht Japans zur Anwendung?
In diesem Fall gilt, auch wenn der Ehegatte, das Kind usw. (Erbe), der die Immobilie erbt, ein Ausländer ist.Der Verstorbene wird ein eingebürgerter japanischer Staatsbürger.WennEs gilt japanisches Rechtれ ま す。
▼ Wie groß ist der Erbenkreis?
Als nächstes sollten Sie Folgendes tun, wenn eine Vererbung erfolgt:Bestimmung des ErbenkreisesEs ist
Um den Erbkreis zu bestimmen, muss die Vorgeschichte des Erblassers von der Geburt bis zum Tod ermittelt werden.Familienregistererhalten.
Bei japanischen Familienregistern ist es nur möglich, Familienregister ab dem Zeitpunkt der Einbürgerung des Verstorbenen in Japan zu erhalten.
Was das Familienregister vor der Einbürgerung in Japan betrifft, müssen Sie vor der Einbürgerung eine Kopie des Familienregisters aus Ihrem Heimatland oder Ersatzdokumente (Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) anfordern und eine Übersetzung beifügen.
▼ Wenn ein ehemaliger koreanischer Staatsbürger, der eingebürgert wurde, der Verstorbene wird
Hier werden wir einen Fall besprechen.
Angenommen, Herr A, ein ehemaliger Koreaner, der im Alter von 25 Jahren eingebürgerter japanischer Staatsbürger wurde, stirbt.
Im Falle einer Erbschaft als Erblasser befolgen Sie die nachstehenden Schritte, um die erforderlichen Dokumente zu erhalten.
- ① „Herr A‘s“Japanisches FamilienregisterBekommen
- ② Um vor der Einbürgerung (vor dem 25. Lebensjahr) ein Familienregister zu erhalten,AusländerregistrierungskarteBekommen
- ③ Bestätigen Sie den auf der Ausländerregistrierungskarte aufgeführten Geburtsort und wenden Sie sich mit den folgenden Informationen an die koreanische Botschaft in Japan:Bescheinigung über das Verwandtschaftsregister usw.(Eine Kopie des Familienregisters) ”
- ④ "Bescheinigung über das Verwandtschaftsregister usw.Aus der Sprache Koreanisch ins Japanische übersetzen
Durch den oben beschriebenen Prozess erhalten wir eine beglaubigte Kopie des Familienregisters von der Geburt bis zum Tod und ermitteln den Erbenkreis.
Dies gilt jedoch möglicherweise nicht für alle Fälle. Wenn Sie sich nicht sicher sind, empfehlen wir Ihnen, einen Spezialisten zu konsultieren.
▼ Wenn das Heimatland des Verstorbenen vor der Einbürgerung über kein Familienregistrierungssystem verfügt
In vielen Ländern der Welt gibt es kein Familienregistrierungssystem wie in Japan.
Wenn es im Heimatland des Verstorbenen vor der Einbürgerung kein Familienregistrierungssystem gibt,Dokumente anstelle des Familienregisters (Dokumente, die helfen, den Erbenkreis zu bestimmen)müssen gesammelt werden.
In diesem Fall müssen Sie vor der Einbürgerung eine „Sterbeurkunde“, „Geburtsurkunde“, „Heiratsurkunde“ usw. aus Ihrem Heimatland einholen und japanische Übersetzungen davon beifügen.
In einigen Fällen erstellen wir möglicherweise auch eine „eidesstattliche Erklärung“, um die Identität des Erben nachzuweisen.
Wenn es im Heimatland des Verstorbenen vor der Einbürgerung kein Familienregistrierungssystem gibt, muss daher geprüft werden, welche Bescheinigungsdokumente benötigt werden, und diese dann tatsächlich beschafft und übersetzt werden, was die Erbschaftsverfahren nur für Japaner schwierig macht wird schwieriger zu vergleichen sein.