Aufenthaltsstatus: „Bestimmte Tätigkeiten (Arbeit möglich)“
Aufgrund der Ausbreitung der neuen Corona-Virus-Infektion wurde am 4. April in Japan eine Notfallerklärung abgegeben, die sich seit ihrer Aufhebung am 7. Mai fortsetzt und nicht nur in Japan, sondern auch in anderen Ländern von der Geschäftsszene abweicht. Ich bin weiterhin von verschiedenen Situationen bis zu meinem Privatleben beeinflusst.Wie bei ausländischen Studenten ist es auch nach Abschluss einer Berufsschule, Universität, Graduiertenschule usw. schwierig, in ihr Heimatland zurückzukehren.
Internationale Studierende studieren in Japan mit dem Aufenthaltsstatus „Student“, müssen aber grundsätzlich nach dem Schulabschluss in ihr Heimatland zurückkehren, auch wenn die Aufenthaltsdauer unter dem Aufenthaltsstatus „Student“ bestehen bleibt . Es wird sein.
Daher haben internationale Studierende, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, die Wahl, sich auf Jobsuche zu begeben und einen Job in einem Unternehmen zu finden, eine höhere Ausbildung zu absolvieren oder in ihr Heimatland zurückzukehren.
Allerdings können internationale Studierende, die sich für die Rückkehr in ihre Heimatländer entschieden haben, aufgrund fehlender Flüge aufgrund der Auswirkungen des neuen Coronavirus nicht in ihre Heimatländer zurückkehren oder aufgrund explodierender Ticketpreise keine Tickets kaufen.Illegale EinwandererEs wird werden.
Daher hat das Justizministerium internationalen Studierenden, die aufgrund des neuen Coronavirus nicht in ihre Heimat zurückkehren können, einen Sonderaufenthaltsstatus gewährt.„Spezifizierte Tätigkeiten (Arbeit möglich)“wurde gegründet.
Dadurch wird nicht nur sichergestellt, dass Studierende nach ihrem Abschluss nicht zu illegalen Einwanderern werden, sondern es wird auch internationalen Studierenden ermöglicht, die sonst Schwierigkeiten hätten, in ihre Heimatländer zurückzukehren, um dort zu arbeiten, indem ihnen eine Teilzeitbeschäftigung innerhalb von 1 Stunden pro Woche ermöglicht wird. I Ich versuche, über die Runden zu kommen, um meinen Lebensunterhalt zu decken.
Da der Aufenthaltsstatus dieses Sonderfalls nicht automatisch geändert wird, müssen sich internationale Studierende, die Schwierigkeiten haben, nach Japan zurückzukehren, selbst bewerben oder einen Experten wie einen Verwaltungsbeamten bitten, als Agent zu fungieren.
Sie müssen Folgendes für die Anwendung vorbereiten
- ・ Klarstellung, dass es schwierig ist, nach Japan zurückzukehren (Erläuterung und Materialien zu Umständen wie Stornierung des Rückflugtickets, Auf- und Absteigen des Tickets)
- ・ Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie nach dem 2020. Januar 1 eine japanische Schule abgeschlossen haben (eine Kopie Ihrer Abschlussbescheinigung ist zulässig).
- ・ Checkliste der eingereichten Dokumente, die geprüft wurden (Wenn Sie Aktivitäten außerhalb des Qualifikationsstatus durchführen möchten, überprüfen Sie den entsprechenden Teil)
- ・ Reisepass, Aufenthaltskarte
- ・ Gesichtsfoto (Länge 4 cm x Breite 3 cm)
- ・ Antrag auf Erlaubnis zur Änderung des Aufenthaltsstatus (Formular U)
Beantragen Sie dies bei der Einwanderungs- und Einwanderungsbehörde der Gerichtsbarkeit, in der der internationale Student, der Schwierigkeiten hat, nach Japan zurückzukehren, lebt, und ändern Sie den Aufenthaltsstatus in "Spezifische Aktivitäten (praktikabel)", dh den Aufenthaltsstatus von Sondermaßnahmen, indem Sie die Erlaubnis einholen. Ich kann.
*Aufgrund der Auswirkungen des neuen Coronavirus können internationale Studierende, die in Gebieten leben, die der Zuständigkeit der Einwanderungsbehörde Tokio unterliegen und nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, bis zum 2020. Oktober keinen Antrag auf Änderung ihres Wohnsitzstatus per Post stellen , 10 (muss eintreffen). Begrenzt.
Informationen zur Antragsmethode nach dem 2020. Oktober 10 finden Sie in der Ankündigung der Einwanderungsbehörde.
Die Aufenthaltsdauer für diesen Aufenthaltsstatus "spezifische Aktivität (funktionsfähig)" beträgt 6 Monate. Die Aufenthaltsdauer kann jedoch verlängert werden, wenn die Umstände, dass Sie aufgrund des Einflusses des neuen Koronavirus nicht nach Japan zurückkehren können, weiterhin bestehen. ..
Bitte beachten Sie, dass das Einwanderungskontrollbüro die Situation einschließlich Notfällen aufgrund der Auswirkungen des neuen Koronavirus untersuchen wird.
Wenden Sie sich bei Bedarf an das Einwanderungskontrollbüro Ihrer Gerichtsbarkeit oder an die nächstgelegene Verwaltungsstelle, die eine Agentur beantragt.
Bei Fragen zu bestimmten Aktivitätsvisa wenden Sie sich bitte an Climb.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Anfrageformular!