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Können Ausländer mit einem bestimmten Visum Nr. 1 ihre Familien nach Japan schicken?

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Was ist das Visum für „spezifische Fähigkeiten“?

Visum für besondere FähigkeitenBezieht sich auf den Aufenthaltsstatus "Specific Skill No. 2019" oder "Specific Skill No. 4", der im April 1 begann und von Ausländern bei Unternehmen in Japan usw. beschäftigt wird. Ein Arbeitsvisum, mit dem Sie arbeiten dürfen Fähigkeiten, die Erfahrung erfordern.
Vierzehn Branchen wie Langzeitpflege, Beherbergung, Gastronomie und Bauwesen sind als Branchen anerkannt, und Ausländer sind in Unternehmen dieser Branchen an der Rezeption, im Kundenservice, in der Fertigung und anderen Arbeiten vor Ort tätig .
Für weitere Informationen,Inhalte und Kontaktinformationen für 14 spezifische KompetenzbranchenBitte lesen Sie die Seite.

Was ist ein "Familienaufenthalt" -Visum?

Visum für FamilienaufenthalteBezieht sich auf den Aufenthaltsstatus "Familienaufenthalt" und im Grunde auf den Ehepartner eines Ausländers, der ein bestimmtes Arbeitsvisum ("technisches / humanistisches Wissen / internationales Geschäft", "Geschäft / Management", "Fähigkeiten" usw.) in Japan besitzt Dieses Visum wird einer Person oder den Kindern ihres Ehepartners erteilt, um mit Unterstützung einer arbeitenden Person in Japan zusammenzuleben.

▼ Wen kann ich mit einem abhängigen Visum einladen?

Nur der Ehepartner oder das Kind einer Person, die mit einem bestimmten Arbeitsvisum in Japan arbeitet, kann mit einem "Familienaufenthaltsvisum" nach Japan gerufen werden.
Zum Beispiel hat Herr X, ein ausländischer Mann, der in Japan mit einem Visum für "technisches / humanistisches Wissen / internationales Geschäft" arbeitet, seine Frau A, die sein Ehepartner ist, und Herrn B, ein Kind von Herrn X. , bei einem Familienaufenthalt Visum. Kann angerufen werden.
Darüber hinaus können ausländische Staatsangehörige mit einem „Studenten“-Visum unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre Ehepartner und Kinder mit einem „Dependant Visa“ nach Japan mitbringen.

▼ Kann ich meine Eltern oder Geschwister anrufen?

Grundsätzlich kann nur der Ehepartner oder das Kind einer Person mit einem Arbeitsvisum ein Visum für einen "Familienaufenthalt" beantragen, so dass Herr C, der Elternteil von Herrn X, und Herr D, der sein jüngerer Bruder ist, es sind Arbeiten für Herrn X. Sie können aufgrund Ihres Visums nicht mit einem Familienaufenthaltsvisum nach Japan telefonieren.

Werden "Family Stay" -Visa für "Specific Skill No. 1" -Visa ausnahmsweise akzeptiert?

▼ Wenn ein Angehöriger von einem „Studenten“-Visum in ein „Specified Skilled Worker No. 1“-Visum wechselt

Erstens können Ausländer, die in Japan mit einem Visum für "Spezifische Fähigkeiten Nr. 1" arbeiten, ihren Ehepartner oder ihr Kind nicht mit einem "Familienaufenthaltsvisum" nach Japan rufen.
Dies liegt daran, dass diejenigen, die ein Visum für einen "Familienaufenthalt" beantragen können, nicht den Ehepartner oder das Kind einer Person einschließen, die ein Visum für "spezifische Fähigkeiten Nr. 1" besitzt.

Ursprünglich jedoch "Studieren im AuslandAusländische Staatsangehörige, die als Ehegatte oder Kind einer Person mit einem „Studenten“-Visum bereits mit einem „Unterhaltsberechtigten“-Visum in Japan lebten, wenn sich das „Studenten“-Visum in ein „Spezifiziertes Facharbeiter-Visum“ ändert . 1''-Visum, vom „Dependent Stay“-Visum bis „Spezifische TätigkeitEs ist möglich, ein Visum zu beantragen.
Der Inhalt des Visums für "spezifische Aktivitäten" entspricht in diesem Fall praktisch dem des Visums für "Familienaufenthalte", und Sie können mit Ihrer Familie zusammen in Japan leben.Uneingeschränkte AktivitätserlaubnisSie können auch einen Teilzeitjob bekommen.

Auf diese Weise wird dem Ehegatten oder Kind einer Person mit einem Visum „Specified Skilled Worker No Mit einem speziellen „Specified Activities“-Visum dürfen sie wie bisher als Familienangehörige in Japan leben.

▼ Wenn ein Angehöriger von einem „Ingenieur/Spezialist für Geisteswissenschaften/Internationale Dienstleistungen“-Visum in ein „Spezifizierter Facharbeiter Nr. 1“-Visum wechselt

Wie oben beschrieben, wird ein Ehegatten- oder Kindervisum eines in Japan arbeitenden Ausländers mit einem Visum "Spezifische Fähigkeit Nr. 1" normalerweise nicht für ein "Familienaufenthaltsvisum" gewährt.
Ursprünglich jedoch "Technologie / Humanistisches Wissen / Internationale ArbeitAusländer, die bereits mit einem „Dependent Stay“-Visum als Ehepartner oder Kind einer Person mit einem „Technical/Specialist in Humanities/International Services“-Visum in Japan lebten, werden in ein „Specified Skilled Worker No. 1“-Visum umgewandelt. Wenn Sie dies tun, ist es möglich, von einem „Abhängigen Besucher“-Visum in ein „Spezifizierte Aktivitäten“-Visum zu wechseln. Die Einzelheiten und Gründe sind dieselben wie oben.


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