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Status der Wohnortstornierung

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Wie ist der Status des Aufenthaltsentzugssystems?

Das System für den Widerruf des Aufenthaltsstatus besteht darin, dass nach Durchlaufen des Anhörungsverfahrens usw. der Verdacht besteht, dass der Widerruf unter die im Einwanderungskontrollgesetz festgelegten Widerrufsgründe fällt.Wenn klar ist, dass der Widerruf unter die gesetzlichen Widerrufsgründe fällt.Hierbei handelt es sich um ein System, mit dem Sie Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus kündigen können.

Die Gründe für die Aufhebung des Aufenthaltsstatus lauten wie folgt.

  1. (1) Ein Ausländer, der unter das Landeverweigerungsereignis fällt, das in Artikel 5, Artikel 1 des Einwanderungskontrollgesetzes aufgeführt ist, erhält ein Siegel oder eine Erlaubnis der Landegenehmigung als eine Sache, die nicht unter falsche oder andere betrügerische Mittel fällt.
  2. (2) Bei Erhalt eines Siegels der Landebewilligung als falsches oder sonstiges unerlaubtes Mittel, obwohl kein Aufenthaltsstatus vorliegt
  3. (3) Zusätzlich zu den unter (1) und (2) fallenden Fällen, wenn ein Landeerlaubnissiegel usw. auf falsche oder andere betrügerische Weise erlangt wurde.
  4. (4) (1) bis (3) (wenn vom Antragsteller keine falschen oder anderen betrügerischen Mittel verwendet werden), außer in Fällen, in denen der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat (Dokumente oder Zeichnungen mit falschen Beschreibungen) Im Falle des Erhalts einer Bescheinigung über die Aufenthaltsbescheinigung oder eines Visums, die durch Vorlage erhalten wurden, oder eines Siegels für die Erlaubnis durch Vorlage einer Zeichnung oder
  5. (5) Im Falle des Erhalts einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung durch falsche oder andere Mittel
  6. (6) In dem Fall, in dem der Einwohner, der den Status des Wohnsitzes in der Spalte der obersten Zeile von Anhang 1 des Einwanderungsgesetzes hat, keinen triftigen Grund hat und weiterhin länger als 3 Monate arbeitet, ohne Tätigkeiten im Einklang mit dem Aufenthaltsstatus auszuüben.
  7. (7) Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Ehepartner usw. eines japanischen Staatsangehörigen“ (ausgenommen Kinder japanischer Staatsangehöriger und speziell adoptierte Kinder) oder Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Ehepartner usw. eines ständigen Wohnsitzes“ (ausgenommen Kinder von Personen mit ständigem Wohnsitz usw.) ist seit mehr als 6 Monaten nicht mehr als Ehegatte aktiv.
    (Davon ausgenommen sind jedoch Fälle, in denen es einen berechtigten Grund gibt, in Japan zu bleiben, ohne die entsprechenden Aktivitäten auszuüben.)
  8. (8) Wenn eine Person, die aufgrund einer Landeerlaubnis oder einer Erlaubnis zur Änderung ihres Aufenthaltsstatus usw. eine neue mittel- bis langfristige Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, dem Justizminister nicht innerhalb von 90 Tagen ihren Wohnsitz mitteilt nach Erhalt der Erlaubnis.
    (Davon ausgenommen sind jedoch Fälle, in denen ein berechtigter Grund für die Nichtmeldung vorliegt.)
  9. (9) Wenn ein mittel- bis langfristiger Bewohner dem Justizminister nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum des Auszugs aus dem dem Justizminister mitgeteilten Wohnsitz einen neuen Wohnsitz mitteilt.
    (Davon ausgenommen sind jedoch Fälle, in denen ein berechtigter Grund für die Nichtmeldung vorliegt.)
  10. (10) Wenn ein mittel- bis langfristiger Bewohner dem Justizminister einen falschen Aufenthalt meldet
 

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