Was ist Investmentmanagement überhaupt? In Richtung von
"Investitionsmanagement"Was istAufenthaltsstatus für Ausländer, um in Unternehmen zu investieren und in Japan Manager zu werdenEs ist.
Ab dem 2015. April 4 wurde jedoch der Aufenthaltsstatus von "Investment / Management" in den Aufenthaltsstatus von "Business / Management" (Business Management) geändert.
Infolgedessen unterscheiden sich die zum Zeitpunkt der Antragstellung einzureichenden Unterlagen und Anforderungen geringfügig von denen zum Zeitpunkt der Investition und Verwaltung.Business / Management-SeiteBitte beziehen Sie sich auf.
Diese Seite fasst die Anforderungen usw. zusammen, als es sich um "Investition und Management" handelte.
▼ Aktivitäten, die in Japan durchgeführt werden können, indem man die Zertifizierung „Investment/Management“ erhält
- 1. Beginnen Sie mit dem Handel und anderen Geschäftsaktivitäten in Japan.
- 2. in diese Unternehmen in Japan investieren und diese verwalten;
- 3. Ausländer (einschließlich ausländischer Unternehmen), die an der Leitung des betreffenden Unternehmens beteiligt waren oder mit der Leitung dieser Unternehmen in Japan begonnen haben.
- 4. Führung der Geschäftsführung im Auftrag von Ausländern (einschließlich ausländischer Unternehmen), die in diese Unternehmen in Japan investieren.oder jede Aktivität, die sich mit der Verwaltung eines solchen Geschäfts befasst.
"Investment / Management" Als Beispiel der Manager, Manager usw. einer ausländischen Firma.
Akquisitionsvoraussetzungen für Investitionen und Management
Was ist ein Investitions-/Managementvisum?
Investitions-/Managementvisumbezieht sich auf einen Ausländer (Ausländer (einschließlich Unternehmen) oder darauf, Geschäfte im Namen eines Ausländers zu tätigen, der in das Unternehmen investiert hat, oder sich an der Leitung des Unternehmens zu beteiligen.
Mit anderen Worten handelt es sich um ein Visum für ausländische Unternehmensleiter und Manager (Vertretungsdirektoren, Direktoren, Wirtschaftsprüfer, Geschäftsführer, Fabrikleiter, Filialleiter usw.).PräsidentenvisumEs ist.
▼ Voraussetzungen für den Erhalt eines Investitions-/Managementvisums
- Wenn der Antragsteller beabsichtigt, in Japan Handel zu treiben oder eine andere Geschäftstätigkeit aufzunehmen
- (XNUMX) Eine Einrichtung in Japan, die als Geschäftssitz für die Führung des Unternehmens genutzt werden soll.
- (XNUMX) Zwei oder mehr Personen mit Wohnsitz in Japan (Japaner, Personen mit ständigem Wohnsitz, Ehegatten von Japanern usw., Ehegatten von Personen mit ständigem Wohnsitz usw., Personen mit Langzeitaufenthalt), die nicht mit der Leitung oder Leitung des Unternehmens befasst sind, die sind Vollzeitkräfte. Sie müssen einen Umfang haben, an dem sich die Mitarbeiter beteiligen können.
- Ein ausländischer Staatsangehöriger (einschließlich einer ausländischen Kapitalgesellschaft), der in ein Handels- oder anderes Unternehmen in Japan investiert und dieses geleitet hat, an der Leitung eines Unternehmens beteiligt war oder mit der Leitung eines Unternehmens begonnen hat, oder ein ausländischer Staatsangehöriger, der dies getan hat in ein Unternehmen investiert Wenn versucht wird, ein Unternehmen im Namen von zu verwalten oder zu leiten
- (XNUMX) Für die Geschäftsabwicklung besteht in Japan ein Geschäftssitz.
- (XNUMX) Zwei oder mehr Personen mit Wohnsitz in Japan (Japaner, Personen mit ständigem Wohnsitz, Ehegatten von Japanern usw., Ehegatten von Personen mit ständigem Wohnsitz usw., Personen mit Langzeitaufenthalt), die nicht mit der Leitung oder Leitung des Unternehmens befasst sind, die sind Vollzeitkräfte. Sie müssen einen Umfang haben, an dem sich die Mitarbeiter beteiligen können.
- Wenn der Antragsteller in Japan mit dem Handel und anderen Geschäften betraut ist
- ① Sie verfügen über mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Unternehmensführung oder im Management (einschließlich der Zeit des Hauptfachs in Management oder Managementfächern an einer Graduiertenschule)
- 2 Eine Vergütung, die mindestens der beim japanischen Engagement erhaltenen Vergütung entspricht
*Auch wenn Sie nicht zwei oder mehr Vollzeitmitarbeiter beschäftigen, ist die Höhe der für die Gründung eines neuen Unternehmens erforderlichen Investitionen geringÜber 500 Millionen pro JahrWenn ja, gelten die Anforderungen als erfüllt.
Einmal investiert, muss die Investition von 500 Millionen Yen oder mehr beibehalten werden, ohne dass sie zurückgefordert wird. Es ist zu beachten, dass die Einstellung von zwei Vollzeitmitarbeitern eine Regel ist und nicht immer akzeptiert wird.
▼ Bei der Beantragung eines Investitions-/Managementvisums zu beachtende Punkte
Damit das Investitions-/Managementvisum genehmigt werden kann, muss die Geschäftstätigkeit des Unternehmens vorliegenlegalUndFortsetzungMuss sein.
ま た,Fondsist ebenfalls erforderlich.Daher sind die Anforderungen strenger als bei der Beantragung eines Arbeitsvisums usw. und die Verfahren sind komplizierter.
Für Ausländer mit Wohnsitz in Japan gilt bei der Beantragung verschiedener Einwanderungsvisa:Grundsätzlich muss die Person selbst zur örtlichen Einwanderungsbehörde (Einwanderungsbehörde, Außenstelle, Außenstelle) gehen und die Antragsunterlagen einreichen..
▼ Was ist bei der Gründung und Führung eines Unternehmens zu tun?
- ・ Firmengründung (oder Investition)
- ・ Bericht an jedes Ministerium (Bericht über den Beginn des Unternehmens, Erteilung der Genehmigung, Autorisierung)
- ・ Vorbereitung auf den Geschäftsstart (Ladenvorbereitung, Produktkauf, Geschäftsvertragsabschluss usw.)
- Einstellung von Arbeitnehmern (Arbeitsversicherung, Teilnahme an der Sozialversicherung usw.)
- ・ Investition in die Einwanderung ・ Antrag auf Managementvisum (einschließlich Vorbereitung eines Geschäftsplans)
- ・ Investition ・ Erworbenes Managementvisum
▼ Für die Bewerbung erforderliche Unterlagen
Im Falle der Aufnahme eines Handels oder einer anderen Unternehmensführung oder der Investition in diese Unternehmen und dem Versuch, sie zu verwalten
- Material zur Klärung des Geschäftsinhalts
- ① Geschäftsplan
- ② Beglaubigte Kopie der Gewerbe-/Firmenregistrierung (innerhalb von XNUMX Monaten nach Inkrafttreten)
- ③ Eine Kopie der letzten Gewinn- und Verlustrechnung (bei Neugründungen ein Geschäftsplan für das nächste Jahr)
- Dokumente, die die Anzahl der Mitarbeiter und die Lohnzahlung klären
- ① Dokumente, aus denen die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten ohne den betreffenden Ausländer hervorgeht
- ② Wenn die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten 2 oder mehr beträgt, beziehen sich die folgenden Punkte auf die besagten XNUMX Mitarbeiter:
- ・ Kopie des Arbeitsvertragsbuchs oder Kopie des Gehaltsregisters
- ・ Kopie der Einwohnerkarte oder der Ausländerbehörde
- ③ Reiseführer
- ④ Kopie des Zahlungsbelegs der Arbeitsversicherungsprämie usw.
- Dokument zur Klarstellung der Niederlassung
- Beispielsweise soll der Umriss der Einrichtung klargestellt werden, beispielsweise eine Kopie des Leitfadens und der Mietvertrag der Einrichtung.
Wenn Sie versuchen, Handels- oder andere Unternehmen zu gründen oder im Namen eines Ausländers, der in diese Unternehmen investiert hat, die Geschäftsführung zu übernehmen
- Material zur Klärung des Geschäftsinhalts
- ① Geschäftsplan
- ② Beglaubigte Kopie der Gewerbe-/Firmenregistrierung (innerhalb von XNUMX Monaten nach Inkrafttreten)
- ③ Eine Kopie der letzten Gewinn- und Verlustrechnung (bei Neugründungen ein Geschäftsplan für das nächste Jahr)
- Dokumente, die die Anzahl der Mitarbeiter und die Lohnzahlung klären
- ① Dokumente, aus denen die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten ohne den betreffenden Ausländer hervorgeht
- ② Wenn die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten 2 beträgt, beziehen sich die folgenden Punkte auf die besagten XNUMX Mitarbeiter:
- ・ Kopie des Arbeitsvertragsbuchs oder Kopie des Gehaltsregisters
- ・ Kopie der Einwohnerkarte oder der Ausländerbehörde
- ③ Reiseführer
- ④ Kopie der Bescheinigung über die Zahlung der Arbeitsversicherungsprämie usw.
- Dokument zur Klarstellung der Niederlassung
- Beispielsweise soll der Aufbau der Einrichtung klargestellt werden, beispielsweise eine Kopie des Leitfadens und der Mietvertrag für die Einrichtung.
- Eines oder mehrere der folgenden Dokumente, die den Inhalt, die Dauer, den Status und die Belohnung der Aktivität belegen
- ① Vertragskopie
- ② Eine Kopie des Versandbriefes
- ③ Kopie der Änderungsmitteilung
- ④ Dokumente entsprechend ① bis ③
Arbeiten Sie an der Verwaltung von Handel oder anderen in Japan gegründeten oder investierten Unternehmen, beginnen Sie mit der Verwaltung von Handel oder anderen Geschäften oder versuchen Sie, für Ausländer zu arbeiten, die in diese Unternehmen investieren Wenn du es tust
- Material zur Klärung des Geschäftsinhalts
- ① Geschäftsplan
- ② Beglaubigte Kopie der Gewerbe-/Firmenregistrierung (innerhalb von XNUMX Monaten nach Inkrafttreten)
- ③ Eine Kopie der letzten Gewinn- und Verlustrechnung (bei Neugründungen ein Geschäftsplan für das nächste Jahr)
- Dokumente, die die Anzahl der Mitarbeiter und die Lohnzahlung klären
- ① Dokumente, aus denen die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten ohne den betreffenden Ausländer hervorgeht
- ② Wenn die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten 2 beträgt, beziehen sich die folgenden Punkte auf die besagten XNUMX Mitarbeiter:
- ・ Kopie des Arbeitsvertragsbuchs oder Kopie des Gehaltsregisters
- ・ Kopie der Einwohnerkarte oder der Ausländerbehörde
- ③ Reiseführer
- ④ Kopie der Bescheinigung über die Zahlung der Arbeitsversicherungsprämie
- Dokument zur Klarstellung der Niederlassung
- Beispielsweise soll der Aufbau der Einrichtung klargestellt werden, beispielsweise eine Kopie des Leitfadens und der Mietvertrag für die Einrichtung.
- Eines oder mehrere der folgenden Dokumente, die den Inhalt, die Dauer, den Status und die Belohnung der Aktivität belegen
- ① Vertragskopie
- ② Eine Kopie des Versandbriefes
- ③ Kopie der Änderungsmitteilung
- ④ Dokumente entsprechend ① bis ③
- Eines oder mehrere der folgenden Dokumente, die nachweisen, dass 3 über jahrelange Erfahrung in der Unternehmensführung oder -verwaltung verfügt
- ① Nachweis über den Aufgabeninhalt und die Dienstzeit bei der Einrichtung, bei der die Person beschäftigt war oder derzeit beschäftigt ist
- (XNUMX) Nachweis über die Dauer der wirtschaftswissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Studienzeit an einer Graduiertenschule
*Die oben genannten Dokumente„Mindest erforderliche Dokumente“Ist.Nur die oben genannten DokumenteDie Erlaubnis kann verweigert werdenBitte beachte, dass.
Beschäftigungsqualifikation, die ein Investitions- und Verwaltungsvisum erfordert
- Beschäftigungsaktivitäten, für die Investitions- und Managementvisa erforderlich sind
- ① Aktivitäten, um einen beträchtlichen Betrag in Japan zu investieren, die Unternehmensführung zu beginnen und sich in der Unternehmensführung zu engagieren
* Der Begriff "Geschäft" ist hier nicht auf den Zweck des Handels beschränkt, sondern muss ordnungsgemäß geführt werden, und seine Stabilität und Kontinuität können anerkannt werden. - (XNUMX) Aktivitäten zur Investition eines beträchtlichen Betrags in ein Unternehmen in Japan und zur Beteiligung an dessen Management
(Kapitalbeteiligung an japanischen Unternehmen, Joint Ventures usw.)
* Es ist notwendig, eine beträchtliche Investition zu tätigen, soweit das Geschäft betrieben werden kann. - ③ Aktivitäten zur Unternehmensführung im Namen eines Ausländers, der in Japan mit der Unternehmensführung begonnen hat
(Bei Übernahme der Geschäftsführung nach dem Tod des Gründers etc.) - ④ Aktivitäten zur Übernahme der Geschäftsführung im Namen eines Ausländers, der in ein Unternehmen in Japan investiert hat
(Zum Beispiel, wenn ein Manager im Auftrag eines ausländischen Gründers nach Japan entsendet wird) - ⑤ Aktivitäten zur Verwaltung der oben genannten Unternehmen
(Bei der Entsendung von Managern wie Filialleitern und Geschäftsführern)
- ① Aktivitäten, um einen beträchtlichen Betrag in Japan zu investieren, die Unternehmensführung zu beginnen und sich in der Unternehmensführung zu engagieren
Deshalb für diejenigen, die:„Investmentmanagement-Visum“wird gegeben werden.
- ・ Leitende Angestellte (Direktoren, Wirtschaftsprüfer, leitende Angestellte usw.), die mit der Festlegung wichtiger Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb, der Geschäftsausführung und der Prüfungsarbeit befasst sind.
- ・ Führungskräfte (Abteilungsleiter, Niederlassungsleiter, Büroleiter, Fabrikleiter usw.) sind mit der Verwaltungsarbeit interner Organisationen befasst, die der Abteilung entsprechen oder höher sind
- ・ Personen, die in der Wirtschaft oder im Management tätig sind und über spezielle Kenntnisse verfügen (einschließlich Anwälten für Arbeitsrecht und Wirtschaftsprüfer)
* Zu beachtende Punkte
- 1. Ausländer mit Aufenthaltsstatus wie japanischer Ehepartner, ständiger Einwohner, Ehegatte eines ständigen Wohnsitzes, Langzeitaufenthaltsberechtigter usw. können sich ohne Erhalt dieses Visums frei an Investitions-, Management- und Verwaltungstätigkeiten beteiligen. Das ist möglich.
- 2. Dieses Visum kann nicht erhalten werden, selbst wenn ein Ausländer als Manager oder Manager in einem von einer japanischen Person oder einem japanischen Unternehmen gegründeten Unternehmen beteiligt ist.
Investment- & Managementkategorietabelle
Um einen der Aufenthaltsstatus in Japan, „Investor/Business Manager“, zu beantragen, ist es zunächst notwendig, herauszufinden, welche Dokumente erforderlich sind.Das erste, was überprüft werden muss, ist alsoRubrikで す.
Welche Unterlagen für die Bewerbung im Bereich „Investment/Management“ tatsächlich erforderlich sind, erfahren Sie anhand der Kategorie. Bitte beachten Sie dazu die unten stehende Tabelle.
Rubrik | Anwendbare Einzelpersonen/Organisationen |
---|---|
Kategorie 1 | Ein an der japanischen Börse notiertes Unternehmen Ein gemeinsames Unternehmen, das das Versicherungsgeschäft betreibt. Ein japanisches oder ausländisches Land oder eine lokale Regierung. Eine gemeinnützige Gesellschaft, die von einer japanischen Regierung oder einer lokalen Regierung lizenziert wurde |
Kategorie 2 | Eine Gruppe / Person mit der Höhe der Quellensteuer der Gesamtsumme der Quellensteuersumme der Lohneinkommen in der Tabelle der Gesamtzahl der gesetzlichen Unterlagen, z. B. einem Quellensteuerschlupf des Lohneinkommens für das Vorjahr von XNUM X 10.000 Yen oder mehr |
Kategorie 3 | Gruppe / Person (außer Kategorie 2), der eine Tabelle mit den gesetzlichen Aufzeichnungen vorgelegt wurde, z. B. Einbehaltung des Gehaltsaufkommens des Personals für das Vorjahr |
Kategorie 4 | Gruppen / Personen, die keiner der linken entsprechen |
Artikel über Investitionen und Management
▼ Detaillierte Informationen zu Investitions- und Managementvisa
- Die Aktivitäten, die Personen in Japan zur Verfügung stehen, deren Wohnsitzstatus „Investition / Management“ in der Spalte „Investition / Management“ des Gesetzes über Einwanderungskontrolle und Flüchtlingsanerkennung (Anhang 2) der ersten beiden Tabellen der Tabelle ist, können in Japan durchgeführt werden Ausländer (einschließlich ausländischer Unternehmen), die in Japan die Geschäftsführung anderer Unternehmen aufgenommen haben oder in diese Unternehmen investieren und diese verwalten, oder die Geschäftsführung in diesen Unternehmen betreiben oder deren Geschäftsführung in Japan begonnen haben. Dasselbe gilt für diesen Abschnitt) oder für Tätigkeiten, die im Namen von Ausländern durchgeführt werden sollen, die in Japan in diese Unternehmen investiert haben oder deren Geschäftsführung übernommen haben (in der unteren Spalte des Abschnitts über Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen in dieser Tabelle aufgeführt). Wenn Sie nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, können Sie keine Geschäfte tätigen, die gesetzlich verboten sind, außer bei Aktivitäten, die mit der Geschäftsführung oder Geschäftsführung des Unternehmens verbunden sind.
- Der Status des Wohnsitzes von „Investment / Management“ ist für diejenigen bestimmt, die zum Zwecke der Teilnahme an der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens usw. aus dem Blickwinkel der Aufrechterhaltung und Ausweitung der investierten Mittel durch die Anlage eines erheblichen Geldbetrags eintreten oder sich dort aufhalten. Daher ist es notwendig, dass der Ausländer in einem solchen Umfang investiert, dass die Geschäftstätigkeit des Unternehmens usw. tatsächlich beeinflusst werden kann.
- So kann beispielsweise auch bei einem von Japan gegründeten Unternehmen festgestellt werden, dass ein Ausländer nach der Inbetriebnahme einen erheblichen Betrag in das Unternehmen investiert und festgestellt wird, dass das Unternehmen im Wesentlichen die Managementrechte für das Unternehmen besitzt. Ist der Status des Wohnsitzes von „Investment / Management“ und umgekehrt, wenn Sie nur vorübergehend Anteile erworben haben oder wenn der Investitionsbetrag keinen erheblichen Betrag erreicht oder wenn Sie investiert haben oder Managementtätigkeiten und Managementtätigkeiten, die von anderen Personen als den Verantwortlichen der Person ausgeführt werden, haben keinen Anspruch auf den Wohnsitzstatus „Investment / Management“.
- Die oben genannten "signifikanten Investitionen" variieren je nach Größe des Unternehmens, es muss jedoch ein Betrag sein, der die Managementpolitik des Unternehmens wesentlich beeinflussen kann, und es ist eine Investition von mindestens 500 10.000 Yen erforderlich. Du Der „Investitionsbetrag“ wird nicht einfach durch den Wert der gehaltenen Anteile bestimmt, sondern durch den tatsächlich in das Unternehmen investierten Betrag. Darüber hinaus handelt es sich bei einem Ausländer um den Investitionsbetrag von XNUM X 10.000 Yen oder mehr, wenn er ein Unternehmen gründet, um den Gesamtbetrag der Investitionen des Ausländers als das, was für die Führung des Unternehmens erforderlich ist, und sein Verwendungszweck ist die Geschäftsabwicklung Notwendig ist beispielsweise das Grundstück, das Gebäude oder seine Miete sowie die Bürogerätegebühr. Auch wenn es sich in der Regel um den Unternehmensfonds der Gesellschaft handelt, kann die Schuld der Gesellschaft nicht in der sofort investierten Höhe sein, aber es gibt besondere Umstände, wie der Ausländer, der für die genannte Kreditaufnahme eine persönliche Garantie gibt. Wenn dies der Fall ist, ist Platz für die Anzeige des Betrags der Person vorhanden.
- Der Investitionsbetrag von 500 Millionen Yen oder mehr erfordert nicht notwendigerweise eine Investition von 500 Millionen Yen pro Jahr, und sobald die Investition von 500 Millionen Yen oder mehr nach der Investition beibehalten wird, ohne dass sie zurückgefordert wird. Es gibt keine. Und wenn diese Investition von 500 Millionen Yen oder mehr getätigt wird, wird die Ministerialverordnung (im Folgenden als "Investition und Management" -Status bezeichnet, der die Standards von Artikel 7 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes über die Kontrolle der Einwanderung und die Anerkennung von Flüchtlingen festlegt) (Wird als „Ministerialverordnung der Standards“ bezeichnet) „Zwei oder mehr Personen mit Wohnsitz in Japan, die nicht mit der Geschäftsführung oder Geschäftsführung befasst sind (ausgenommen Personen mit Wohnsitzstatus in der ersten Spalte des Act Schedule 1). )) Ist eine Skala, in der Vollzeitkräfte eingestellt und eingesetzt werden können. “Der Standard besagt auch, dass es akzeptabel ist, wenn es tatsächlich nicht mehr als 2-Vollzeitkräfte gibt. Ich gehe
- Unternehmensführungsaktivitäten und Managementaktivitäten können Tätigkeiten sein, bei denen Kenntnisse in den Natur- und Geisteswissenschaften usw. erforderlich sind. In solchen Fällen sind „Technologie“ oder „humanistisches Wissen / Internationals ohne Klammern“ zu nennen. Sie überschneidet sich mit der Tätigkeit, die dem Status des Aufenthalts von „Arbeit“ unterliegt. Die Klammern in der ersten Spalte des Anhangs des Zeitplans legen die Priorität der Anwendung des Aufenthaltsstatus auf einander im Falle der Vervielfältigung fest. Obwohl „Investitionen / Management“ Vorrang vor „Investitionen / Management“ und „Technologie“ und „humanistisches Wissen / internationale Tätigkeiten“ hat, haben die Aktivitäten in der separaten Tabelle unter der Tabelle des Aufenthaltsstatus für „Investition / Management“ Priorität erhalten Wenn es nicht unter die Kriterien fällt (wenn es sich bei der Norm um eine andere Angelegenheit handelt), fällt es unter den Aufenthaltsstatus von „Technologie“ oder „Humanistisches Wissen / Auslandsgeschäft“. Je nach Aufenthaltsstatus kann die Einreise oder der Aufenthalt erlaubt sein. .
- Wenn ein Ausländer, der als Mitarbeiter eines Unternehmens mit Wohnsitzstatus wie „Technologie“ oder „humanistisches Wissen / internationale Tätigkeiten“ ansässig war, auf dem Weg zum Eigentümer oder Geschäftsführer desselben Unternehmens wird, wird er Es ist nicht notwendig, auf den Status des Wohnsitzes von "" umzusteigen, aber es ist notwendig, den Status des Wohnsitzes von "Investition / Management" grundsätzlich zu ändern, wenn das neue Amt als Manager oder Manager (einschließlich Wiederbestellung) ernannt wird. Es wird sein.
Bei Fragen zur Anlageverwaltung wenden Sie sich bitte an Climb
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